Zeit bis Ankunft am Einsatzort

Diskutiere Zeit bis Ankunft am Einsatzort im Berufsfeuerwehr Forum im Bereich Feuerwehr Gruppen; Hallo, wieviel Zeit darf eigentlich vergehen, bis die Feuerwehr am Einsatzort eintrifft? Gibt es hierzu Vorschriften oder Regeln, die eingehalten werden müssen oder heißt es ...

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  1. #1
    ralf

    Zeit bis Ankunft am Einsatzort

    Hallo, wieviel Zeit darf eigentlich vergehen, bis die Feuerwehr am Einsatzort eintrifft? Gibt es hierzu Vorschriften oder Regeln, die eingehalten werden müssen oder heißt es nur: "so schnell wie möglich" ?

  2. #2
    redlich112

    AW: Zeit bis Ankunft am Einsatzort

    kommt auf den Einsatz an...wenn du im Alarmstichwort eile geboten, oder Menschenleben in Gefahr, dann heisst es natürlich so schnell wie möglich, aber bei einer Ölspur oder ähnlichem hat man Zeit.....

    also ich brauche bis ich im GH bin und Umgezogen bin....6 Minuten...nachts natürlich länger....

  3. #3
    Rich

    AW: Zeit bis Ankunft am Einsatzort

    Das gute bei den BF`s ist, dass da die Zeit zum Gerätehaus wegfällt.

  4. #4
    redlich112

    AW: Zeit bis Ankunft am Einsatzort

    richtig, die rücken zwischen in ein bis drei minuten aus

  5. #5
    Mikromania

    AW: Zeit bis Ankunft am Einsatzort

    Die Zeit, die zwischen Alarm und Ankunft am Einsatzort vergehen darf ist gesetzlich vorgeschrieben und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    In Sachsen-Anhalt sind es meines Wissens nach 10 min, die vergehen dürfen und in Brandenburg sind es 15 min.

    Das ist auch mit ein Grund, dass im einen Bundesland die dichte der Feuerwehren höher ist als in einem anderen

  6. #6
    Rich

    AW: Zeit bis Ankunft am Einsatzort

    Also in Bayern sinds auch 10 mim.
    Bei uns gibt es aber auch in jedem Dorf ne Feuerwehr,
    und wenn sie nur nen TS-Anhänger haben und das Ding mit dem Traktor ziehen müssen.

  7. #7
    Hui Buh

    AW: Zeit bis Ankunft am Einsatzort

    Ja die 10 Minuten sind schon machbar, je nach Entfernung. Hatten auch schon einsätez wo wir zu nem Pkw-Brand 20 Minuten fahrt hatte. Sind jedoch nach 15 min wieder umgedreht weil der Brand aus war *g*. Ansonsten würde ich behaupten schaffen wir die 10min immer.

    P.s: TSA ist cool, können nach nem einsatz vom Einsatzort bis zum Gerätehaus/Garage*g* rückwärts fahren

  8. #8
    Rich

    AW: Zeit bis Ankunft am Einsatzort

    Viel besser sind sie bei Bränden in Unwegsamen Gelände
    Ich erinnere mich da an einen Waldbrand, wo ALLE Einsatzfahrzeuge im Feld steckengeblieben sind, und die Oberwattenbacher mit ihrem Tracktor und des TSA hinten drann, sind an allen vorbeigefahren und als eizigste zum Einsatzort gekommen.

  9. #9
    Bogner

    AW: Zeit bis Ankunft am Einsatzort

    Das ist dann natürlich äußerst ärgerlich (wenn da alle Fahrzeuge stecken geblieben sind). Wie konnte der Brand dann doch noch bekmäpft werden? Und wer hat die Fahrzeuge später wieder rausgezogen?

  10. #10
    Rich

    AW: Zeit bis Ankunft am Einsatzort

    Die Fahrzeuge wurden, teils von den Feuerwehrleuten mit Winden befreit, und teils mit schweren Traktoren von angrenzenden Bauern rausgeschleppt.

    Den nachalarmierten Kräften hat man natürlich gesagt, sie sollen eine andere Anfahrtsstrecke nehmen.

  11. #11
    Steini_85

    AW: Zeit bis Ankunft am Einsatzort

    Die ganze Geschichte mit der Ausrückezeit ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sondern kann schon von Komune zu Komune abweichen...das ist alles in der sogenannten "AAO-Alarm- und Ausrückeordnung" festgehalten!!!

  12. #12
    Feuerwehrler123

    AW: Zeit bis Ankunft am Einsatzort

    also wir in münchen auf wache 8 brauchen derzeit 4 min bis wir als zug den hof verlassen

  13. #13
    Grisu

    AW: Zeit bis Ankunft am Einsatzort

    Die Ausrückezeit ist gesetzlich (hilfsfrist) für die bf sollten 90 sekunden nicht überschritten werden (nur zum ausrücken) Hilfsfrist sagt aus:10 mann 8 minuten (erstausrückende einheit) 15 mann 10 minuten (zweitausrückende einheit)
    die 90 sekunden zum rausfahren sind nicht vorgeschrieben sollten aber deswegen nicht überschritten werden weil die 8 minuten sonst nur schwer eingehalten werden können...

    PS: das ist bei uns vorgeschrieben ob das für ganz nrw gillt weiß ich nicht

  14. #14
    umbe

    AW: Zeit bis Ankunft am Einsatzort

    Zitat Zitat von Rich Beitrag anzeigen
    und die Oberwattenbacher mit ihrem Tracktor und des TSA hinten drann, sind an allen vorbeigefahren und als eizigste zum Einsatzort gekommen.
    Haha geil, die Gesichter hätte ich gerne gesehen

  15. #15
    Tikzer

    AW: Zeit bis Ankunft am Einsatzort

    Die Hilfsfrist umfasst den Zeitraum nach dem Alarm bis zum Einleiten wirksamer Hilfe. Sie setzt sich aus der Ausrücke- und der Fahrtzeit zusammen. Der Zeitraum darf zehn Minuten nicht überschreiten. Er muss zu jeder Zeit, das heißt rund um die Uhr gewährleistet sein.

    Quelle: Hessischer Rechnungshof

  16. #16
    ekpil112

    AW: Zeit bis Ankunft am Einsatzort

    Hallo zusammen

    Die Hilfsfrist beträgt in NRW Meines Wissen 8 min! Das heißt in diesen 8 min müssen mehrere Funktionen am Einsatzort eingetroffen sein, Weis jetzt im Augenblick aber nicht genau wie viele! Funktionen heißt Einsatzleiter, Gruppenführer, Maschinist, Funker, AGT`s! Das ist in NRW Lt. FSHG in der Alarm-und Ausrückeordnung geregelt!

  17. #17
    Matthias Bahr

    AW: Zeit bis Ankunft am Einsatzort

    In Bayern gilt m.E. die Hilfsfrist bis zum Erstangriff max. 10min. Das ist aber von Land zu Land verschieden. Bei Sondereinheiten sieht's wieder anders aus.

  18. #18
    Matthias Bahr

    AW: Zeit bis Ankunft am Einsatzort

    Zitat Zitat von ekpil112 Beitrag anzeigen
    Definition Hilfsfrist: Die Hilfsfrist ist die planbare Zeit zwischen Beginn des Notruf beim Disponenten der Leitstelle und dem Eintreffen der ersten Einsatzkräfte am Einsatzort
    ja, stimmt. Bei uns sind das 10 min

  19. #19
    MaxiKing45

    AW: Zeit bis Ankunft am Einsatzort

    Zitat Zitat von ekpil112 Beitrag anzeigen
    Die Hilfsfrist beträgt in NRW Meines Wissen 8 min! Das heißt in diesen 8 min müssen mehrere Funktionen am Einsatzort eingetroffen sein, Weis jetzt im Augenblick aber nicht genau wie viele! Funktionen heißt Einsatzleiter, Gruppenführer, Maschinist, Funker, AGT`s! Das ist in NRW Lt. FSHG in der Alarm-und Ausrückeordnung geregelt!
    Das stimmt, das ist bei uns in Rahden (in NRW) auch so !

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