Hallo, wieviel Zeit darf eigentlich vergehen, bis die Feuerwehr am Einsatzort eintrifft? Gibt es hierzu Vorschriften oder Regeln, die eingehalten werden müssen oder heißt es nur: "so schnell wie möglich" ?
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Hallo, wieviel Zeit darf eigentlich vergehen, bis die Feuerwehr am Einsatzort eintrifft? Gibt es hierzu Vorschriften oder Regeln, die eingehalten werden müssen oder heißt es nur: "so schnell wie möglich" ?
kommt auf den Einsatz an...wenn du im Alarmstichwort eile geboten, oder Menschenleben in Gefahr, dann heisst es natürlich so schnell wie möglich, aber bei einer Ölspur oder ähnlichem hat man Zeit.....
also ich brauche bis ich im GH bin und Umgezogen bin....6 Minuten...nachts natürlich länger....
Das gute bei den BF`s ist, dass da die Zeit zum Gerätehaus wegfällt.
richtig, die rücken zwischen in ein bis drei minuten aus
Die Zeit, die zwischen Alarm und Ankunft am Einsatzort vergehen darf ist gesetzlich vorgeschrieben und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
In Sachsen-Anhalt sind es meines Wissens nach 10 min, die vergehen dürfen und in Brandenburg sind es 15 min.
Das ist auch mit ein Grund, dass im einen Bundesland die dichte der Feuerwehren höher ist als in einem anderen
Also in Bayern sinds auch 10 mim.
Bei uns gibt es aber auch in jedem Dorf ne Feuerwehr,
und wenn sie nur nen TS-Anhänger haben und das Ding mit dem Traktor ziehen müssen.![]()
Ja die 10 Minuten sind schon machbar, je nach Entfernung. Hatten auch schon einsätez wo wir zu nem Pkw-Brand 20 Minuten fahrt hatte. Sind jedoch nach 15 min wieder umgedreht weil der Brand aus war *g*. Ansonsten würde ich behaupten schaffen wir die 10min immer.
P.s: TSA ist cool, können nach nem einsatz vom Einsatzort bis zum Gerätehaus/Garage*g* rückwärts fahren
Viel besser sind sie bei Bränden in Unwegsamen Gelände
Ich erinnere mich da an einen Waldbrand, wo ALLE Einsatzfahrzeuge im Feld steckengeblieben sind, und die Oberwattenbacher mit ihrem Tracktor und des TSA hinten drann, sind an allen vorbeigefahren und als eizigste zum Einsatzort gekommen.![]()
Das ist dann natürlich äußerst ärgerlich (wenn da alle Fahrzeuge stecken geblieben sind). Wie konnte der Brand dann doch noch bekmäpft werden? Und wer hat die Fahrzeuge später wieder rausgezogen?
Die Fahrzeuge wurden, teils von den Feuerwehrleuten mit Winden befreit, und teils mit schweren Traktoren von angrenzenden Bauern rausgeschleppt.
Den nachalarmierten Kräften hat man natürlich gesagt, sie sollen eine andere Anfahrtsstrecke nehmen.
Die ganze Geschichte mit der Ausrückezeit ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sondern kann schon von Komune zu Komune abweichen...das ist alles in der sogenannten "AAO-Alarm- und Ausrückeordnung" festgehalten!!!
also wir in münchen auf wache 8 brauchen derzeit 4 min bis wir als zug den hof verlassen
Die Ausrückezeit ist gesetzlich (hilfsfrist) für die bf sollten 90 sekunden nicht überschritten werden (nur zum ausrücken) Hilfsfrist sagt aus:10 mann 8 minuten (erstausrückende einheit) 15 mann 10 minuten (zweitausrückende einheit)
die 90 sekunden zum rausfahren sind nicht vorgeschrieben sollten aber deswegen nicht überschritten werden weil die 8 minuten sonst nur schwer eingehalten werden können...
PS: das ist bei uns vorgeschrieben ob das für ganz nrw gillt weiß ich nicht![]()
Die Hilfsfrist umfasst den Zeitraum nach dem Alarm bis zum Einleiten wirksamer Hilfe. Sie setzt sich aus der Ausrücke- und der Fahrtzeit zusammen. Der Zeitraum darf zehn Minuten nicht überschreiten. Er muss zu jeder Zeit, das heißt rund um die Uhr gewährleistet sein.
Quelle: Hessischer Rechnungshof
Hallo zusammen
Die Hilfsfrist beträgt in NRW Meines Wissen 8 min! Das heißt in diesen 8 min müssen mehrere Funktionen am Einsatzort eingetroffen sein, Weis jetzt im Augenblick aber nicht genau wie viele! Funktionen heißt Einsatzleiter, Gruppenführer, Maschinist, Funker, AGT`s! Das ist in NRW Lt. FSHG in der Alarm-und Ausrückeordnung geregelt!
In Bayern gilt m.E. die Hilfsfrist bis zum Erstangriff max. 10min. Das ist aber von Land zu Land verschieden. Bei Sondereinheiten sieht's wieder anders aus.