Sonderrechte Der freiwilligen Feuerwehr

Diskutiere Sonderrechte Der freiwilligen Feuerwehr im Freiwillige Feuerwehr Forum im Bereich Feuerwehr Gruppen; Fragen zu den Sonderrechte der freiwilligen Feuerwehr...

Ergebnis 1 bis 19 von 19
  1. #1
    Manu

    Sonderrechte Der freiwilligen Feuerwehr

    Fragen zu den Sonderrechte der freiwilligen Feuerwehr

  2. #2
    Manu

    AW: Sonderrechte Der freiwilligen Feuerwehr

    Hallo zusammen ich bin noch nicht lange bei der ff und wollte mal fragen was wir für sonderrechte haben wenn wir von daheim zum einsatz fahren

  3. #3
    Mikromania

    AW: Sonderrechte Der freiwilligen Feuerwehr

    Rein theoretisch die gleichen, wie die großen roten Autos mit den blauen Lichtern auf dem Dach, wenn die zum Einsatz fahren.

    Würde ich aber nicht um jeden Fall drauf bestehen, denn es kann niemand erkennen, dass du es eilig hast und zur Feuerwehr musst. Somit geben dir die anderen in den meisten Fällen keine Vorfahrt.

  4. #4
    Löschknecht

    AW: Sonderrechte Der freiwilligen Feuerwehr

    meines Wissens darf man Sonderrechte nur in Anspruch nehmen, wenn man dies gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern auch zeigen kann (Blaulicht); Wegerechte hat man grundsätzlich nur, wenn man auch über Martinhorn verfügt und es einschaltet...

  5. #5
    Grisu

    AW: Sonderrechte Der freiwilligen Feuerwehr

    Ich spreche mal für meine stadt.
    Und da ist die frage schnell beantwortet gar keine sonderrechte
    Denn Sonder und Wegerecht nur mit Blaulicht und Hohrn

  6. #6
    Freiwilliger Helfer

    AW: Sonderrechte Der freiwilligen Feuerwehr

    Zitat Zitat von Grisu Beitrag anzeigen
    Ich spreche mal für meine stadt.
    Und da ist die frage schnell beantwortet gar keine sonderrechte
    Denn Sonder und Wegerecht nur mit Blaulicht und Hohrn
    Richtig so kenne ich das auch.
    Aber im jeweiligen Landesbrandschutzgesetz kann dazu näheres stehen, also am besetn einfach mal anschauen.

  7. #7
    redlich112

    AW: Sonderrechte Der freiwilligen Feuerwehr

    Zitat Zitat von Mikromania Beitrag anzeigen
    Rein theoretisch die gleichen, wie die großen roten Autos mit den blauen Lichtern auf dem Dach, wenn die zum Einsatz fahren.

    Würde ich aber nicht um jeden Fall drauf bestehen, denn es kann niemand erkennen, dass du es eilig hast und zur Feuerwehr musst. Somit geben dir die anderen in den meisten Fällen keine Vorfahrt.
    Da muss ich dir komplett widersprechen....kein angehöriger der Feuerwehr hat mir dem Privatpkw i-welche Sonderrechte...Sonderechte haben nur Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Rettungsdienst etc. und ud bist erst im Dienst, sobald du deine Klamotten an hast und auf dem Fahrzeug sitzt....natürlich gibts es auch ortschaften, in denne das toleriert wird, aber lieber eine minute später ankommen als garnicht, denn was bringt ein toter helfer???

  8. #8
    Mikromania

    AW: Sonderrechte Der freiwilligen Feuerwehr

    Habe hier mal was:

    Sonderrechte im Privatwagen
    nur ohne Gefährdung oder Behinderung Dritter!
    Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren stehen nach zwei Urteilen des Oberlandesgerichtes Stuttgart im Einsatzfalle gemäß § 35/ Abs. 1 StVO Sonderrechte mit dem privaten Pkw zu.

    Die Ausübung der Sonderrechte ist nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung möglich. Das Gericht hält allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen für vertretbar, bei denen es zu keiner Gefährdung oder gar Schädigung Dritter kommt.

    Folgerungen des LFV Bayern:
    Sonderrechte stehen dem Feuerwehrmann bei Alarm auch im privaten Pkw zu, wenn die Voraussetzungen des § 35/ Abs. 1 StVO erfüllt sind, insbesondere:

    * Alarmierung der Feuerwehr zur Rettung von Menschen/ Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen

    * Beim Einsatz ist es dringend geboten, zur Abwehr der Gefahr unter Missachtung der Regeln der StVO zum Feuerwehrhaus zu fahren, um den Einsatzerfolg nicht in Frage zu stellen (zeitlich)

    * Die Sonderrechte nach § 35/ Abs. 1 verpflichten andere Verkehrsteilnehmer nicht , dem Feuerwehrangehörigen Vorrechte einzuräumen (z. B. Vorfahrt), da diese Vorrechte lediglich Fahrzeugen mit Sondersignalen eingeräumt sind
    *

    Die Ausübung der Sonderrechte mit dem privaten Pkw endet da, wo andere Verkehrsteilnehmer in ihren Rechten eingeschränkt oder gar gefährdet oder geschädigt werden

    * Es ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer auch bei angebrachten Hinweisschildern oder Dachaufsätzen am Fahrzeug nicht erkennen können, dass sich ein Feuerwehrangehöriger auf dem Weg zum Alarmplatz befindet. Es muss daher jederzeit damit gerechnet werden, dass diese auf ihre Rechte bestehen und unter Umständen gar nicht auf den Gedanken kommen, dass der Feuerwehrangehörige gerade Sonderrechte in Anspruch nimmt.

    Zusammenfassung: Für die Fahrt mit dem Privatfahrzeug gelten im Vergleich zu den ohnehin strengen Regelungen bei einer Fahrt mit Signaleinrichtung noch weitergehende, strengere Anforderungen an Sorgfalt und Einstellung auf andere Verkehrsteilnehmer!
    Ist von helpi.com, dort geht das hervor, was ich meine.

  9. #9
    flox

    AW: Sonderrechte Der freiwilligen Feuerwehr

    Meiner Meinung nach ist es so das man beim Einsatz mit dem Auto zum Gerätehaus Sonderrechte hat, kein Wegerecht.
    Wegerecht hat man nur mit Blaulicht und Martinhorn!!!!

    Das Problem ist nur wenn du Sonderrechte in Anspruch nimmst müssen das die anderen Verkehrsteilnehmern auf irgendeine weiße erfahren. Frontblitzer, beleuchtete Dachaufsetzer sind schön und gut nur leider sind diese Gegenstände in Deutschland nach (StVo) verboten solange sie beleuchtet sind. Wer jetzt denk ein unbeleuchteter Dachaufsetzer würde reichen hat sich getäuscht. Ein unbeleuchteter Dachaufsetzer ist Zuwenig kein Mensch sieht ihn und wird drauf sofort reagieren vor allem in der Nacht!!
    Außerdem sollte du mal vor Gericht stehen, musst du beweißen das es notwenig war das du z.B. das Tempolimit überschritten hast.
    Wenn du nicht der Kommandat(,Gruppenführer) bist wirst du wohl pech haben und die Strafe anehmen müssen.

    Also Merke:"Du besitz Sonderrechte bei der Einsatzfahrt zum Gerähtehaus, nur darfst du sie nicht nutzen!!"

    MfG Flox

  10. #10
    Mikromania

    AW: Sonderrechte Der freiwilligen Feuerwehr

    Zitat Zitat von flox Beitrag anzeigen
    Also Merke:"Du besitz Sonderrechte bei der Einsatzfahrt zum Gerähtehaus, nur darfst du sie nicht nutzen!!"
    Korrigiere, du darfst sie auch nutzen, solange du KEINE Mitmenschen behinderst oder gefährdest.

  11. #11
    Grisu

    AW: Sonderrechte Der freiwilligen Feuerwehr

    die scheiß dachaufsetzer da krieg ich pickel
    damit sieht man von weitem aus wie nen taxi

    aber jetzt mal zum thema wenn mein pieper geht und da steht menschenleben in gefahr steig ich in auto und fahr los und wenn das verkehrs aufkommen schneller fahren erlaubt dann tu ich das auch (im ramen natürlich) und ich hab kein dachaufsetzer oder schilder odersonst irgendetwas.

    Außerdem kommt es drauf an wo ich wohne ich wohne zum beispiel in einer großstadt da kann man kaum schneller fahren und ampel hinter ampel und um bei rot drüber fahren dafür war mein auto zu teuer wer auf nem dorf wohnt hat mehr glück der fällt aus der haustür und liegt vorm spind inner wache ne mal im ernst auf dem dorf kann man ma bischen schneller fahren.

    Außerdem ist niemand so wichtig das der einsatz nicht ohne ihn abgewickelt werden kann und wie meine vorredner schon gesagt haben besser sicher ankommen als garnicht !!!!

  12. #12
    redlich112

    AW: Sonderrechte Der freiwilligen Feuerwehr

    Zitat Zitat von Grisu Beitrag anzeigen



    Außerdem kommt es drauf an wo ich wohne ich wohne zum beispiel in einer großstadt da kann man kaum schneller fahren und ampel hinter ampel und um bei rot drüber fahren dafür war mein auto zu teuer wer auf nem dorf wohnt hat mehr glück der fällt aus der haustür und liegt vorm spind inner wache ne mal im ernst auf dem dorf kann man ma bischen schneller fahren.
    da muss ich dir recht geben ich bin sogar mit dem Fahrrad schneller als mit dem Auto, da ich ansonsten erst drehen müssteu nd meinen schlüssel suchen müsste etc.....bei dem wetter nehm ich zwar auch das auto aber ansonsten bin ich mit dem Fahrrad schneller und bei uns kommte es auf jeden an, da wir eine sehr kleine wehr sind und es nicht immer gewährleistet ist, dass wir vollbesetzt rausfahren können....aber lieber fahren wir 30 sekunden später los, als noch dne kameraden retten zu müssen...meist sieht man ja auch schon, wer noch auf dem weg ist bei so einem kleinen dorf läuft man sich bei einem alarm immer über den weg :-D

  13. #13
    Manu

    AW: Sonderrechte Der freiwilligen Feuerwehr

    Ok danke allso wenn ich das jetzt richtig verstanden habe darf ich z.B. wen ich im einsatz bin mal über ne rote ampelfahren sollange ich keine gefärde ich darf mir aber keine blaulichter ans auto hin baun

  14. #14
    Freiwilliger Helfer

    AW: Sonderrechte Der freiwilligen Feuerwehr

    Zitat Zitat von Manu Beitrag anzeigen
    Ok danke allso wenn ich das jetzt richtig verstanden habe darf ich z.B. wen ich im einsatz bin mal über ne rote ampelfahren sollange ich keine gefärde ich darf mir aber keine blaulichter ans auto hin baun
    Um Gottes willen!
    Ein entschiedenes NEIN!

    Bitte ich weis nicht wie oft ich es noch sagen muss das Thema "Sonderrechte für die fahrt mit dem Privat PKW " sind dem jeweiligen Landesbrandschutzgeetz zu entnehemen.

    In welchem Bundesland wohnst du den?

  15. #15
    flox

    AW: Sonderrechte Der freiwilligen Feuerwehr

    Zitat Zitat von Manu Beitrag anzeigen
    Ok danke allso wenn ich das jetzt richtig verstanden habe darf ich z.B. wen ich im einsatz bin mal über ne rote ampelfahren sollange ich keine gefärde ich darf mir aber keine blaulichter ans auto hin baun
    Nein! Du hast ein Sonderrecht kein Wegerecht!!! Was für was zutrift kannst du in der StVo nachlesen.
    Aber auf keinen Fall kannst du mit Sonderrecht eine Rote Ampel überqueren, egal welches Bundesland.


    Zitat Zitat von Grisu Beitrag anzeigen
    die scheiß dachaufsetzer da krieg ich pickel
    damit sieht man von weitem aus wie nen taxi

    aber jetzt mal zum thema wenn mein pieper geht und da steht menschenleben in gefahr steig ich in auto und fahr los und wenn das verkehrs aufkommen schneller fahren erlaubt dann tu ich das auch (im ramen natürlich) und ich hab kein dachaufsetzer oder schilder odersonst irgendetwas.
    Aber einen Vorteil haben die Dinger xD es ist mit Dachaufsetzer oder Schild "Feuerwehr im Einsatz" erlaubt bei der Einsatzfahrt mit dem Pkw zum Gerätehaus im Parkverbot zuparken.

    MfG Flox

  16. #16
    Löschknecht

    AW: Sonderrechte Der freiwilligen Feuerwehr

    Zitat Zitat von flox Beitrag anzeigen
    Aber einen Vorteil haben die Dinger xD es ist mit Dachaufsetzer oder Schild "Feuerwehr im Einsatz" erlaubt bei der Einsatzfahrt mit dem Pkw zum Gerätehaus im Parkverbot zuparken.
    Bei uns wurden Kameraden schon trotz Dachaufsetzer abgeschleppt ... Parkverbot ist Parkverbot!

  17. #17
    Mikromania

    AW: Sonderrechte Der freiwilligen Feuerwehr

    Zitat Zitat von Löschknecht Beitrag anzeigen
    Bei uns wurden Kameraden schon trotz Dachaufsetzer abgeschleppt ... Parkverbot ist Parkverbot!
    Dies ist nicht korrekt, als Feuerwehrangehöriger darfst du dein Auto vor der Wache im Einsatzfall sogar im Halteverbot oder in der Busspur abstellen und die dürfen dich theoretisch nicht abschleppen.

    Klar, die können nicht riechen, dass du von der FF bist und nen Einsatz hast, also kanns gut sein, dass du abgeschleppt wirst.
    Dann wird das aber so geregelt, dass du dafür nix zahlen musst. Solltest du doch zahlen sollen, dann wird dir jedes Gericht recht geben und die Kosten streichen.

  18. #18
    Löschknecht

    AW: Sonderrechte Der freiwilligen Feuerwehr

    Mir ist's noch nicht passiert, da ich da grundsätzlich kein Auto hinstelle, nachdem dort öfters schon Autos mutwillig zerkratzt wurden. Allerdings mussten da schon einige Kameraden löhnen!

  19. #19
    Gilli

    AW: Sonderrechte Der freiwilligen Feuerwehr

    also bei uns ist es so : man kann im rahmen schneller fahren aber halt ned mit 100 durch die ortschaft brennen!!
    wenn wir mal mit 60 -70 fahren gehts noch solang keiner gefährdet wird muss aber dazu sagen es is ned sehr gerne gesehen und wir wohen am dorf, bei und hat auch scho einer gemeint der darf über eine rote ampel aber des war ein großer irtum

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