Regelung Führerschein

Diskutiere Regelung Führerschein im Recht und Gesetz (LBKG, GG, BGB...) Forum im Bereich Feuerwehr Vorschriften, Recht und Gesetz; Hallo zusammen! Ich wollte mal nachfragen, wie es bei euch mit den Führerscheienen ausschaut! Allgemeine Stellungnahme was ihr davon haltet! (Ich finde es blöd!) Habt ...

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  1. #1
    Feuerwehrmann

    Regelung Führerschein

    Hallo zusammen!
    Ich wollte mal nachfragen, wie es bei euch mit den Führerscheienen ausschaut!

    Allgemeine Stellungnahme was ihr davon haltet! (Ich finde es blöd!)
    Habt ihr in Moment genügend Fahrer für euere Fahrzeuge?
    Werden die Kosten komplett von der Stadt, Gemeinde übernommen?
    Gibt es schon was neues, im Bezug darauf, ob man auf die Fahrzuge einen "Führerscheinlehrgang" machen darf-sprich Prüfung?

    Bei uns in der Feuerwehr wird es immer schlchter mit Fahrern. Die "älteren" hören auf und der Nachwuchs darf das Auto nicht fahren. Und der Gemeinde sind die Kosten zu hoch, also es werden keine Führerscheine bezahlt! Ich selber bin 28 und darf unser Auto auch nicht fahren!

    Mfg Feuerwehrmann

  2. MisterAd
  3. #2
    Firefighter99

    AW: Regelung Führerschein

    Also bei uns macht man den Lehrgang automatischen zum Maschinisten dazu, man kann aber auch vom Kommandanten in den Lehrgang geschickt werden, wenn der des beantragt dann müsst des eig durchgehn

    musst halt mal deinen Kommandanten dazu fragen.

  4. #3
    Mikromania

    AW: Regelung Führerschein

    Das mit dem Führerschein für die größeren Fahrzeuge ist so eine Sache, wir haben momentan am Tage keine Einsatzbereitschaft und das auch nur, weil keiner da ist, der das LF fahren darf/kann.

    Bei uns sieht es momentan so aus, dass er Ortsbeirat versucht geld aus dem Feuerwehrtopf für einen Führerschein zu bekommen, wenn das nicht funktioniert will er es anders regeln. Mal schaun, was da kommt.

  5. #4
    redlich112

    AW: Regelung Führerschein

    also noch haben wir damir keine problem, da unser tsf bis max, 3.5 zugelassen ist. das einzige problem,was wir haben ist, dass bei uns im versorgungszug nur 2 leute einen fürhrerschein für lkw über 7.5 t haben und somit war beim letzten großeinsatz diese beiden kameraden 13 stunden im einsatz und das geht gar nicht, trotz dieses engpasses haben wir noch keine führerscheinlehrgänge bekommen

  6. #5
    Feuerwehrmann

    AW: Regelung Führerschein

    Hallo Firefighter99!
    Das haben wir schon alles probiert. Unser Kommandant unterstützt uns dabei, wo er nur kann. Wir sind insgesammt 4 Feuerwehrleute wo den Führerschein machen könnten, und auch wollen! Unser Kommandant hat schon alles versucht, um die Führerscheine zu genehmigen. Er hat sogar ein Treffen mit Bürgermeister und Gemeinderat gemacht, wo wir vier vorgesprochen haben. Wollten uns sogar auf Jahre verpflichten lassen. Ist leider abgelehnt worden. Begründung: Es passiert eh nicht so viel und so lange wie "Fahrer" bei der Feuerwehr sind brauchen sie nichts zu genehmigen! Meine persönliche Meinung! So ein Schwachsinn!!! Ich mein, wir haben ein LF8 mit 7,5 Tonnen. Das ist der kleine LKW-Führerschein ohne Hänger. Ist doch echt nicht zu viel verlangt!
    Mikromania: Ich wünsche euch viel Glück!!! Bei uns hat der offiziele Weg nicht geklappt. Weiß jetzt auch nicht wie es bei uns weitergeht.
    redlich112: 13 Stunden ist schon hart! Die wachen wahrscheinlich erst auf, wenn was größeres pasiert. Wie bei uns. Um Gottes willen soll sowas nie pasieren!!!!!! Aber wenn doch, was können wir machen, wenn keine "Fahrer" da sind?

    Mfg Feuerwehrmann

  7. #6
    redlich112

    AW: Regelung Führerschein

    dann dürft ihr nicht raus fahren, wenn keine da sind, so einfach, wenn nämlich dann etwas passiert ist der Fahrer am arsch, der Gruppenführer und der Wehrführer zugleich, die bekommen alle ein auf den deckel und wenn i-wer dabei verletz wurde zahlt die fuk nicht und der jenige, der gefahren ist darf den rest seinens lebens bezahlen....dann muss euer bürgermeister zusehen wie er das Feuerausbekommt, das würde ich ihm mal so sagen

    der soll sich mal vorstellen sein schönes Rathaus brennt und die Feuerwehr kann nicht raus, da alle Fahrer zurzeit nicht da sind seis im Urlaub oder auf der Arbeit oder ähnliches...die devise sollte ganz klar sein, umso mehr Fahrer umso besser, denn wir sind alles freiwillige helfer und können nicht alle rund um die Uhr abrufbar sein, da wir auch noch andere verpflichtungen haben, wir geben schon in unserer Freizeit alles und sind da schon immer abrufbar, dann kann man doch wenigstens mal die investition von 6000 eus wenn hochkommt für nen lkw führerschein zu investieren....

  8. #7
    Firefighter99

    AW: Regelung Führerschein

    Also bei uns zahlt das die Stadt, wir haben auch genug Fahrer. Und bei uns gibts auch ne Notfallverordnung: Wenn kein Fahrer anwesend ist, kann der Kommandant jemanden, der dazu in der Lage ist zu fahrn, aber keinen Führerschein hat, den Befehl erteilen zu fahren, da liegt extra ein Formular im Auto da müssen dann beide unterschreiben^^(soviel zur Bürokratie)
    Es ist ja ned so dass wir ne brae Muster-FF sind, in den Übungen fährt schonmal einer, der keinen Führerschein hat, aber halt fahren kann.
    Bei uns im Dorf gibts auch so viele Schwarzfahrer

    Was ich dir empfehlen kann: Ne Demo machen, ne Flugblattaktion, was unter die Leute bringen, dann den Gemeinderat auf seine Seite bringen, dann kann da Bürgermeister auch nichts mehr machen.

    Die schönste Methode wäre jedoch: Das Rathaus anzünden, alle Fahrer sind ned da(in Urlaub schicken o.ä.) und sich einfach mal mit nehm Schild: "Zahlst du jetzt unsere Führerscheine?" daneben stellen

  9. #8
    redlich112

    AW: Regelung Führerschein

    das ist nen bisschen drastisch aber sicher nicht schlecht

  10. #9
    Dudek89

    AW: Regelung Führerschein

    Es muss eine Regelung kommen für die großen Fahrzeuge, bei uns ist außer der RW1, ELW und MTW keiner unter 7,5 T.

    Ihr habt recht dann muss halt ein anderer fahren der keinen Lappen hat aber was wenn irgendetwas passiert?

  11. #10
    Mikromania

    AW: Regelung Führerschein

    Zitat Zitat von Dudek89 Beitrag anzeigen
    Es muss eine Regelung kommen für die großen Fahrzeuge, bei uns ist außer der RW1, ELW und MTW keiner unter 7,5 T.

    Ihr habt recht dann muss halt ein anderer fahren der keinen Lappen hat aber was wenn irgendetwas passiert?
    Wenn was passiert hat sowohl der Gruppenführer als auch der Fahrer ein riesen problem, egal ob ihr da irgendeinen Zettel ausfüllt oder nicht.

    Rechtlich bist du als Feuerwehr im Einsatzfall sogar dazu berechtigt einen LKW anzuhalten und den Fahrer zu verpflichten das LF oder so zu Einsatzstelle hinzufahren. Hinfahren darf auch so rechtlich jeder, solange nix passiert und keiner mit LKW-Schein da ist. Zurückfahren muss aber ZWINGEND einer mit LkW-Schein!!!

  12. #11
    Dudek89

    AW: Regelung Führerschein

    Ich finde man sollte in der Ausbildung eine kleine Ausbildung bekommen. Was kostet eigentlich so ein Führerschein für einen 15t oder so. Privat würde ich keinen machen da ich ihn bis jetzt auch nicht brauchte und schwer zu fahren kann es doch eigentlich nicht sein die neuen Fahrzeuge bei uns haben eine rückfahrkamera USW. Irgendwann kommt aber das Problem da die älteren ja auch nicht jünger werden

  13. #12
    redlich112

    AW: Regelung Führerschein

    die richtigen großen haben aber nicht nur einen rückwärtsgang und 5 vorwärtsgänge das muss dir klar sein da gibt es noch jede menge zwischengänge, das ganze ist schon nicht so einfach und ihr habt sicher auch nicht nur neue fahrzweuge oder?? und der kostet schätze mal 2 bis drei tausend euro....also der lkw schein für die großen

  14. #13
    Feuerwehrmann

    AW: Regelung Führerschein

    Ihr habt alle recht!!! Es sind auch ein paar sehr gute Ideen dabei! (Firefighter99) aber das mit dem Rathaus ist weng hart. Mit solchen Sprüchen müssen wir bei uns aufpassen, sondst heißt es die Feuerwehr hat das und das angestellt. Das stimmt, rausfahren dürfen wir nicht. Ich kann mir sowas schwer vorstellen. Da braucht jemand Hilfe und du kannst erst nichts machen. Klar sucht man sich dann einen Fahrer, aber das ist ja auch wertvolle Zeit die vergeht. Wir hatten schon zwei Einsätze, wo wir erst keien Fahrer hatten. Einmal Ölspur über das ganze Dorf verteilt, und einmal Verkehrsunfall mit ausgelaufenen Öl. Person war nicht verletzt. Also kein Einsatz wo es um Menschenleben geht. Aber was der Punkt ist, wir haben 10 Minuten gebraucht bis wir das Auto draußen hatten. 10 Minuten!!! Überlegt euch mal. Wir sind schon teilweise zu Fuß losgelaufen. Argument von der Gemeinde...(Bürgermeister) es ist ja alles gut gegangen. Es wurde ja keiner verletzt. Ich kann so eine Aussage nicht verstehen! Was währe wenn wirklich Menschen in Gefahr waren?... Was wir uns schon mit der Gemeinde auseinandergesetzt haben. Ohne Erfolg. Die Bevölkerung hält sich weitgehens raus. Also wenig Unterstützung.
    Wir können nur auf die Regelung warten, daß wir eine Prüfung auf das Auto machen und dann unsere Fahrerlaubnis bekommen. Es wird ja aber in der Politik noch besprochen und verhandelt. Das kann wahrscheinlich noch weng dauern.
    Wenn jemand was mitbekommt von dieser Regelung, laßt es mich wissen!
    Danke schon mal in voraus!!!

    Mfg Feuerwehrmann

  15. #14
    Feuerwehrmann

    AW: Regelung Führerschein

    Kompromisslösung beim Feuerwehrführerschein
    Langjährige Bemühungen des LFV Bayern e.V. führen zum Erfolg
    23.08.2009 - 13:20 Uhr
    Feuerwehr-Führerschein von Bundesrat beschlossen - Feuerwehr-Führerschein bis 4,75 Tonnen ohne Kosten

    Bereits vor über zwei Jahren hatte der LFV Bayern e.V. darauf hingewiesen, dass aufgrund verschärfter Abgasvorschriften und Vorrichtungen zum Unfallschutz die verfügbaren Fahrgestelle z.B. das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) so schwer geworden sind, dass die Fahrzeug- und Aufbauhersteller keine relevanten Fahrzeuge mehr unter 3,5 to. anbieten können.

    Immer wieder haben wir dieses Problem angesprochen und gegenüber dem Freistaat Bayern, den politischen Fraktionen und den Landtags- und Bundestagsabgeordneten thematisiert. Zusammen mit dem Deutschen Feuerwehrverband, dem bayerischen Staatsminister des Innern und der CDU/CSU- Bundestagsfraktion konnte nach vielen Gesprächen und langjährigem Ringen zumindest ein Teilerfolg für unsere bayerischen Feuerwehren erreicht werden.

    Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz werden zwei Sonderfahrberechtigungen geschaffen. Einmal zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem Gewicht von 4,75 Tonnen, zum anderen zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis 7,5 Tonnen. Das Verfahren zum Erwerb der Fahrberechtigung bis 4,75 Tonnen wird durch Verordnungen der Länder geregelt werden. Hier ist keine theoretische Prüfung erforderlich.

    Eine praktische Ausbildung und Prüfung, die allerdings organisationsintern durchgeführt werden kann, ist ausreichend. Hierzu werden derzeit Gespräche mit dem Bayerischen Innenministerium, dem Landesfeuerwehrverband und den Hilfsorganisationen geführt um eine einfache und praktikable Lösung zu finden.

    Ziel ist es von allen Seiten, dass die Umsetzung bis Ende September erfolgen kann.


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    Sonderfahrberechtigung bis 4,75 to:

    Bisherige Regelung
    Neuregelung
    Zum Führen von Einsatzfahrzeugen über 3,49 Tonnen Zum Führen von Einsatzfahrzeugen über 3,49 to bis 4,75 Tonnen
    Führerscheinklasse C1 erforderlich Sonderfahrberechtigung
    Theoretische Ausbildung 12 Doppelstunden Grundstoff
    6 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
    Mindestens 2 Jahre im Besitz der Klasse B
    Ausbildung und Prüfung innerhalb der Organisation (Einzelheiten sollen bis Ende September mit dem StMI festgelegt werden)

    Praktische Ausbildung
    Grundausbildung (keine Mindestanzahl vorgegeben)
    3 Stunden Schulung Bundes- und Landstraße
    1 Stunde Schulung Autobahn
    1 Schulung bei Dämmerung/Nacht
    Theoretische Prüfung (Fragebogen mit 30 Fragen)
    Praktische Prüfung (mind. 75 Minuten)

    Es entstehen weder Kosten für den Feuerwehrdienstleistenden noch für die Kommune!

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    Der Ausbilder zur Fahrerlaubnis bis 4,75 Tonnen, der zugleich auch Prüfer in der Feuerwehr sein kann muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und mindestens
    seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C 1 sein.

    Die jetzige Generation der 20 bis 30-Jährigen verfügt in der Regel nur über die Fahrerlaubnisklasse B und kann damit nur noch die alte Generation der Tragkraftspritzenfahrzeuge bis 3,49 to fahren.

    Für die neuen Tragkraftspritzenfahrzeuge über 3,49 Tonnen mussten Sie bisher die Führerscheinklasse C1 erwerben. Dies ist nun vom Tisch! Ausgehend von Bayernweit etwa 2.500 Feuerwehren mit Tragkraftspritzenfahrzeugen TSF kann diese Regelung durchaus als großer Erfolg gewertet werden.

    Sonderfahrberechtigung von 4,75 to bis 7,5 to:

    Bisherige Regelung
    Neuregelung

    Zwischen 4,75 t und 7,5 t Zwischen 4,75 t und 7,5 t Sonderfahrberechtigung
    Führerscheinklasse C1 erforderlich
    Umfang siehe oben
    Vorbesitz der Klasse B
    keine theoretische Ausbildung

    Kosten zwischen 1.500 € und 2.000 € Praktische Ausbildung bei einer Fahrschule;
    praktische Prüfung beim TÜV
    Möglichkeit der Umschreibung in einen „normalen“ C1
    Führerschein nach 2 Jahren Kosten ca. 600 € - 800 €


    Bis zu einem Gewicht von 7,5 Tonnen wird die Sonderfahrberechtigung neben dem Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B eine praktische Ausbildung bei einer Fahrschule und eine praktische Prüfung beim TÜV erfordern.

    Weiteres Ziel:

    Wir werden aber weiter unser Ziel verfolgen eine Fahrberechtigung bis 7,5 Tonnen ohne jegliche weitere Ausbildung, Prüfung und Kosten zu erreichen. Der Weg hierfür kann dadurch frei gemacht werden, dass die Europäische Kommission bzw. das Bundesverkehrsministerium die Feuerwehren als integralen Bestandteil des Katastrophenschutzes anerkennt, da dann schon Ausnahmeregelungen durch die europäische Führerscheinrichtlinie selbst möglich wären.

    Dennoch haben wir einen Erfolg erreicht, der nicht nur unseren Mitgliedern sondern allen bayerischen Feuerwehren zugute kommt und der wieder einmal die Wichtigkeit einer konsequenten Verbandsarbeit belegt.

    Dank:

    Ein besonderer Dank gilt dabei dem bayerischen Staatsminister des Innern Herrn Joachim Herrmann mit dem Bay. Landtag. Der gesamten CDU/CSU- Bundestagsfraktion an der Spitze mit dem stellv. Fraktionsvorsitzenden der CDU-CSU Bundestagsfraktion MdB Dr. Hans-Peter Friedrich, und dem Vorsitzenden
    des CSU Landesgruppe der CDUCSU Bundestagsfraktion MdB Dr. Ramsauer. Ein ebenso herzlicher Dank gilt der Unterstützung des Deutschen Feuerwehrverbandes mit seinem Präsidenten Hans-Peter Kröger.










    Quelle: LFV Bayern e.V. - Florian kommen Nr. 81 06.08.2009

    Immerhin ein Fortschritt!

    Mfg Feuerwehrmann

  16. #15
    Mikromania

    AW: Regelung Führerschein

    Wie du selbst schreibst ist das so im moment aber in bayern im gespräch und wenn es in Bayern umgesetzt wird heißt es noch lange nicht, dass es auch im rest von deutschland kommt.

  17. #16
    redlich112

    AW: Regelung Führerschein

    das sehe ich genauso, in bayern seit ihr ja auch berechtigt in den verkehr ein zu greifen und ihn gegebenfalls um zu leiten, dies sieht bei uns in niedersachsen schon anders aus, wir dürfen den verkehr stoppen, jedoch nicht umleiten oder wieder freigeben, obwohl die verfahrensweise sich in bayern bewährt hat wurde hier noch nichts umgesetz (quelle Feuerwehr Magazin vom august glaube ich)....daher kann es noch sehr lange dauern, wir haben das glück, dass wir noch ein TSF besitzen, das bis 3.49 to zugelassen ist und es somit jeder fahren kann, aber ganz ehrlich, ich habe seit einem Jahr den führerschein und bin als gerätewart das fahrzeug natürlich auch schon gefahren, jedoch traue ich mir es nicht unbeding bei einer alarmfahrt zu, da wir leider nur von wenigen verkehrsteilnehmern als sonderberechtigtes fahrzeug beachtet werden. somit versuche ich das auch immer zu meiden und lasse lieber erfahrene fahrer ans steuter. dadurch kam es sogar schon, dass ich den gruppenführer machen musste, da zwei kameraden, die zwar schon länger im dienst sind, aber nicht unbedingt mit den neuen bestimmungen vertraut sind gesagt haben, dass ich das lieber machen solle, auch wenn mir dabei sehr unwohl war....war zum glück auch nur nen fehlalarm

  18. #17
    Feuerwehrmann

    AW: Regelung Führerschein

    Das stimmt!!! Ich gebe euch beiden Recht, daß wir es in Bayern in dem Punkt einfacher haben!redlich112, ich habe den Artikel auch gelesen,war in der August-Ausgabe, und habe erfahren müssen das es in anderen Bundesländern anders ist als bei uns in Bayern. Habe es vorher auch nicht gewußt. Meine persönliche Meinung ist, es gehört eine Regelung für ganz Deutschland her!!! Und das soll die bewährteste Lösung sein! Wie du schon gesagt hast, kann eine Regelung lange dauern. Ich verstehe das auch mit den Fahrzeugen fahren. Ich bin unser LF8; 7,5 Tonnen auch schon gefahren. (Im Schulhof) Auch wenn ein erfahrener Fahrer da ist,bei einer Alarmfahrt, und ich habe den Führerschein lasse ich ihn auch fahren, obwohl ich Maschinist bin. Aber er hat nun mal die Erfahrung mit dem Fahrzeug. Also ich würde es auch so machen redlich112. Wo ich das Fahrzeug bewegt hätte, wäre bei meinen Beispielen mit dem Öl. Weil da kommt es nicht auf einer halben Minute an. Ich bedanke mich für eure Beiträge!!! Ich sehe es gibt noch viel zu klären und in die richtige Bahn zu bringen. Deutschlandweit!!! Es ist ja auch für einen guten Zweck!

    Mfg Feuerwehrmann

  19. #18
    Feuerwehrmann

    AW: Regelung Führerschein

    Hallo zusammen!
    Seid heute wurden die ersten "Feuerwehrführerscheine" in München ausgehädigt. Es gilt aber leider wieder mal nur bayernweit! Die Fahrerlaubnis gilt für Fahrzeuge mit bis zu 4,75 Tonnen Gesamtgewicht. Is zwar ein Fortschritt, aber es ist noch zu wenig. Für unsere Feuerwehr bringt diese Regelung auch nichts, da wir ein Fahrzeug haben bis 7,5 Tonnen. Ich habe auch schon gehört das nächstes Jahr deutschlandweit eine Regelung kommen soll bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht.
    Ich bin sehr gespannt, ob das klappt. Das währe dann ein großer Schritt in die richtige Richtung!
    Lassen wir uns überraschen!

    Mfg Feuerwehrmann

  20. #19
    Steini_85

    AW: Regelung Führerschein

    bei uns hat man das zum Glück ganz Gut geregelt...Die Gemeinde bezahlt den normalen C komplett...wenn man CE oder so machen will dann müssen wir die differenz selbst Zahlen...bei uns ist keine weitere Verpflichtung dabei!!!

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