Ich hab da mal was entdeckt und bin erschüttert und finde es schon fast ne Unverschämtheit, wie hier umgegangen wird. Was sagt ihr dazu?
www.FEUERWEHR.de - Zu lang im Einsatz: Feuerwehrfrau gek
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Ich hab da mal was entdeckt und bin erschüttert und finde es schon fast ne Unverschämtheit, wie hier umgegangen wird. Was sagt ihr dazu?
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Echt ne Sauerei was sich der Arbeitgeber erlaubt, sie hat schließlich auch vorher anrufen lassen und alles.
Naja, in diesem Fall kann man sich ja mal das Feuerwehrgesetz des betreffenden Landes anschauen, das besagt nämlich in jedme Bundesland, dass man nicht bzw. nur bei wiederholten Male und mit Vorwarnung wegen eines Fernbleibens der Arbeit aufgrund von Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen entlassen werden kann.![]()
Ist ja wirklich Wahnsinn... Manche Chefs haben echt ne meise
Angeblich hat sie ein Jobabgebotvon einem Möbelhaus erhalten.
Quelle: 21-J
Dann will ich mal den Chef sehen wenn er bei einem VU eingeklemmt im Auto sitzt und verzweifelt wartet bis die Feuerwehr nicht kommt, weil alle Angst haben ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Echt tolle Auffassung der Mann.
Solche leute trifft man immer wieder...Menschen die anscheined keinen Funken Respekt für das haben was die Feuerwehr macht...und unsere Arbeit, unsere zum großteil EHRENAMTLICHE Arbeit nicht mal unterstützen.
Ein großteil der FW Mitglieder in Deutschland sind Freiwillige...
Wenn jemand zu mir sagt das er/sie kein interesse an Fw hat und uns nicht leiden kann
sag ich immer nur drauf: ja und was is wenn du einen unfall hast oder dein Haus brennt?
wer kommt da und schneidet dich aus den Auto raus bzw. wer löscht den Brand und rettet dich?
Ich kenne jetzt nich den genauen Wortlaut aber es heit doch: Der Arbeitgeber soll den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr die für ihn Arbeiten im Einsatzfall unterstützen d.H. das der Arbeitnehmer der zum Einsatz muss sollte nach ner kurzen abmeldung so schnell wie möglich zum einsatz gehen könne ohne Folgen erwarten zu müssen...da bei den meisten einsätzen es ja schließlich um Menschenleben geht die da auf den spiel stehen...
Hallo,
Glaub ich nicht. Bei den meisten Einsätzen gehts um Pillepalle, Brennender PKW, Öl aus Auto, Auto gegen Katze, Katze auf Baum, Baum auf Straße, Straße unter Wasser, Wasser im Keller, tbc. es geht also bestenfalls um Sachwerte, und oftmals ist bei Eintreffen der Feuerwehr bereits der Maximalschaden eingetreten. Im Beispiel gings um nen LKW, dessen Beladung nach dem Unfall wohl einen Restwert von 0 hat. Wenn die Feuerwehren sowas machen, von mir aus, aber wenn dafür Leute von der Arbeit fernbleiben und dem Unternehmen damit ggf. deutliche Einbußen entstehen, die teilweise das zig-fache von dem durch die Kommune ersetzten Lohnausfall betragen, dann kann ich die Arbeitgeber durchaus verstehen, die dann auf die Feuerwehr nicht mehr so gut zu sprechen sind.da bei den meisten einsätzen es ja schließlich um Menschenleben geht die da auf den spiel stehen...
Und an die beiden mit dem Feuerwehrgesetz: Dann zeigt mir doch mal, wo genau in eurem Feuerwehrgestzt das steht, dass man nur mit Vorwarnung entlassen werden darf....
Gruß
Rechtgrundlage (Auszug)
§ 13 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
(1) Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen nehmen ein öffentliches Ehrenamt
für die Gemeinde wahr. Sie haben an angeordneten oder genehmigten
Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen der Feuerwehr
teilzunehmen und den dort ergangenen Weisungen nachzukommen. Die §§ 20
und 21 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994
(GVBl. S. 153, BS 2020-1) in der jeweils geltenden Fassung gelten entsprechend;
für Feuerwehrangehörige, die zu Ehrenbeamten ernannt werden, gelten
anstelle der §§ 20 und 21 GemO die Vorschriften des Beamtenrechts.
(2) Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen durch ihren Dienst in der
Feuerwehr keine unzumutbaren Nachteile, insbesondere keine Nachteile im Arbeits-
oder Dienstverhältnis, erleiden; § 18 a Abs. 2 GemO gilt entsprechend.
Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder
sonstigen Veranstaltungen der Feuerwehr auf Anforderung der Gemeinde, bei
Einsätzen auch während der zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendigen
Zeit, entfällt für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen die Pflicht zur
Arbeitsleistung. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte
einschließlich aller Nebenleistungen, Zulagen und Arbeitgeberbeiträge zur
Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie aller freiwilligen Arbeitgeberleistungen
fortzugewähren, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt
worden wären. Privaten Arbeitgebern werden die Beträge auf Antrag durch
die Gemeinde ersetzt; öffentliche Arbeitgeber haben keinen Erstattungsanspruch.
Satz 4 gilt entsprechend für Leistungen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz
vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014 - 1065 -) in der jeweils geltenden Fassung,
wenn die Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst in der Feuerwehr zurückzuführen
ist.
Da hast du einen Auszug!!
Quelle: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland Pfalz, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz
kommt jetzt zwar nur aus Reinland Pfalz aber einer Kenntnisse zufolge ist das in allen Länders so geregelt
Euer letzter Einsatz: Hier könnt ihr Einsätze von eurer Feuerwehr oder besondere Geschehnisse reinstellen. Wichtig:...
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