Hallo ihr! Ist eigentlich die Gasmaske immer Pflicht, d.h. muss man sie bei jedem Einsatz dabei haben oder nur bei Bedarf?![]()
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Hallo ihr! Ist eigentlich die Gasmaske immer Pflicht, d.h. muss man sie bei jedem Einsatz dabei haben oder nur bei Bedarf?![]()
Das ist situationsabhängig und die Gasmaske oder bessergesagt der Filter wird meist nur bei Flächenbränden oder nachlöscharbeiten genutzt ansonsten benutzt du Isoliergeräte, d.h. Pressluftatmer, davon bist du unabhängig von der Umgebungsluft, du kannst dir das ähnlich wie ein Taucher vorstellen, jedoch hast du eine Vollmaske auf, die dein gesamtes Gesicht bedekt.
Und diese werden eigentlich bei fast jedem Brand heutzutage benutz, da man sich nie sicher sein kann, welche Atemgifte sich in der Luft befinden...außer jedoch du kannst so aktiv werden, dass du dich außerhalb der Rauchgrenze bewegen kannst....dann benötigst du keinen Atemschutz.
dazu musst du noch wissen, dass nicht jeder, der in der Feuerwehr ist auch Atemschutz tragen darf, denn dazu ist eine Artzmedizinische Untersucheung, die alle drei Jahre gemacht werden muss (die sogenannt G26.3) Pflicht, du musst einen Lehrgang besucht haben...den Atemschutzgeräteträger- Lehrgang...du musst jährlich eine Leistungüberprüfung in einer Atemschutzstrecke machen, jährlich eine Einsatzübung unter realistischen Bedingungen, oder einen Einsatz unter Atemschutz und jährlich eine theoretische Fortbildung besuchen...alss das findest du in den Feuerwehrdienstvorschriften (Fwdv) 7
Zuert einmal heißt es eig. nicht Gasmaske,
sondern nur Maske oder Atemmaske.
An diese Make kann man dan einen Filter, (allerdings nur bei genügent Sauerstoff ) oder einen Pressluftatmer ("Atemluftflasche") anschließen.
Bei brenden werden grundsätlich Pressluftatmer angeschlossen, da meist in verrauchten Ojekten vorgegangen wird in denen nicht mehr genügend Sauerstoff in der Umgebungsluft vorhanden ist.
sag ich doch :-D
du hast ein hab vergessen
ich habs nur nochmal konkretisiert :-D
Ja das kann ich nur bestätigen, bei uns ict das (fast) gleich.
Laut der FwDV 7(Link) Absatz 3 Anforderungen an Atemschutzgeräteträger müss die G26 regelmäßig durchgeführt werden.
Die Übungen auf der Atemschutzstrecke ist dann für Atemschutzgeräteträger auch 2 mal im Jahr anesagt, dies mit auch in einen Nachweis laut Absatz 9.1 festgehalten werden.
Das Tragen der Atemschutzmaske ist bei einen Löscheinsatz für den Angriffs- und den Sicherungs(Wasser)-trupp Obligatorisch. Der Angriffstrupp Rüsstet sich bereits bei der Alarmfahrt und der Wassertrupp nach der sicherstellung der Wasserversorgung.(siehe FwDV 3)
Zu beachten wäre ja auch noch der Helm der beim Innenangriff/in verbindung mit Atemschutzgerät zulässig ist...denn der Standardhelm aus Fuoreszierenden Kunststoff ist nicht mehr für den innenangriff zulässig.
Dies sind nurnoch die neuen Feuerwehrhelme nach DIN EN 443 mit intigrierten Visier.
Hallo,
Unsinn. Neubeschaffungen müssen der EN 433 genügen, die sagt aber erstens nix zum integrierten Visier und zweitens sind die bisher zugelassenen und vorhandenen Helme (auch die Aluschüssel) immer noch zulässig, dürfen nur nicht mehr neu beschafft werden.Zu beachten wäre ja auch noch der Helm der beim Innenangriff/in verbindung mit Atemschutzgerät zulässig ist...denn der Standardhelm aus Fuoreszierenden Kunststoff ist nicht mehr für den innenangriff zulässig.
Dies sind nurnoch die neuen Feuerwehrhelme nach DIN EN 443 mit intigrierten Visier.
Gruß
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