Hab grad nen logischen Abschnitt im bayerischen Feuerwehrgesetz gefunden:
Art. 3a
Integrierte Leitstellen
Für die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG).
Des war aber auch i-wie alles was ich drüber gefunden hab^^


